Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 16.07.2010

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2010 - VII ZB 40/10   

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https://dejure.org/2010,7010
BGH, 28.10.2010 - VII ZB 40/10 (https://dejure.org/2010,7010)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - VII ZB 40/10 (https://dejure.org/2010,7010)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - VII ZB 40/10 (https://dejure.org/2010,7010)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 517 ZPO, § 520 Abs 2 ZPO
    Berufung in Zivilsachen: Voraussetzungen für den Beginn der Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ingangsetzung von Rechtsmittelfristen durch Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Urteils

  • rewis.io

    Berufung in Zivilsachen: Voraussetzungen für den Beginn der Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung

  • rewis.io

    Berufung in Zivilsachen: Voraussetzungen für den Beginn der Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 517; ZPO § 520 Abs. 2
    Beginn der Berufungseinlegungs- und -begründungsfrist setzt die Zustellung einer Urteilsausfertigung voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ingangsetzung von Rechtsmittelfristen durch Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolgreiche Rechtsbeschwerde; Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 65
  • VersR 2011, 93
  • ZfBR 2011, 136
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09

    Voraussetzung des Berufungsfristbeginns

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - VII ZB 40/10
    Der Beginn der Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung setzt die Zustellung einer Ausfertigung des Urteils voraus (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Juni 2010, XII ZB 132/09, NJW 2010, 2519).

    Die Zustellung nur einer beglaubigten Urteilsabschrift reicht nicht aus, um die Rechtsmittelfristen in Gang zu setzen (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2010 - XII ZB 132/09, NJW 2010, 2519).

  • BGH, 27.01.2016 - XII ZB 684/14

    Beginn der Berufungseinleguns- und Begründungsfrist für nach gesetzlicher

    Dieser Rechtsauffassung haben sich in der Folgezeit andere Senate des Bundesgerichtshofs angeschlossen (vgl. BGH Beschlüsse vom 28. Oktober 2010 - VII ZB 40/10 - MDR 2011, 65 Rn. 6 und vom 31. Juli 2013 - VIII ZB 18/13 und VIII ZB 19/13 - NJW 2013, 3451 Rn. 6).
  • BGH, 19.06.2019 - IV ZR 224/18

    Anforderungen an den Zurückweisungsbeschluss des Berufungsgerichts; Verletzung

    Die Zustellung einer beglaubigten oder einfachen Abschrift genügte hingegen nicht, um die Rechtsmittelfrist in Gang zu setzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - XII ZB 684/14, NJW 2016, 1180 Rn. 15; vom 31. Juli 2013 - VIII ZB 18/13, VIII ZB 19/13, NJW 2013, 3451 Rn. 6; vom 28. Oktober 2010 - VII ZB 40/10, VersR 2011, 93 Rn. 6; vom 9. Juni 2010 - XII ZB 132/09, BGHZ 186, 22 Rn. 11 ff.; jeweils m.w.N.).

    Die Urteilsabschrift muss aber zumindest durch die Unterschrift des Urkundsbeamten, das Gerichtssiegel oder den Dienststempel und Worte wie "Ausfertigung" oder "ausgefertigt" erkennen lassen, dass es sich um eine Ausfertigung im Sinne des § 317 Abs. 4 ZPO handeln soll (Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - IV ZR 8/94, VersR 1994, 1495 unter 2 b [juris Rn. 9]; BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2010 aaO; vom 9. Juni 2010 aaO Rn. 8; vom 28. November 2006 - VIII ZB 116/05, juris Rn. 5; jeweils m.w.N.).

  • LG Hamburg, 07.02.2013 - 327 O 426/12

    Auslandszustellung einer einstweiligen Verfügung eines deutschen Gerichts

    Die zuzustellende (Urteils-)Abschrift muss zumindest durch die Unterschrift des Urkundsbeamten, das Gerichtssiegel oder den Dienststempel und Worte wie "Ausfertigung" oder "ausgefertigt" erkennen lassen, dass es sich um eine Ausfertigung in diesem Sinne handeln soll (BGH, Urt. v. 28.10.2010 - VII ZB 40/10, zitiert nach juris, Tz. 6; BGHZ 100, 234 - Frischemärkte - zitiert nach juris, Tz. 19).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20650
OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10 (https://dejure.org/2010,20650)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.07.2010 - 4 W 24/10 (https://dejure.org/2010,20650)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 4 W 24/10 (https://dejure.org/2010,20650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 65
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10
    a) Das Gebot auch bei zulässigen unbezifferten Klageanträgen eine Größenordnung oder eine Mindestsumme des für angemessen erachteten Schmerzensgeldes anzugeben, trägt dem Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO Rechnung (BGHZ 132, 341, 350 m.w.N.).

    Ohne eine solche Angabe kann nicht festgestellt werden, ob eine Klage Erfolg und Misserfolg hat und infolge dessen auch nicht, ob ein Urteil, das ein bestimmtes Schmerzensgeld zuspricht, den Kläger beschwert (BGHZ 45, 91, 93, BGHZ 132, 341, 351 f.).

    16 aa) Nach der vom Senat für zutreffend erachteten Rechtsaufassung des Bundesgerichtshofs (etwa BGHZ 132, 341, 352; vgl. auch Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 2 Rz. 105) bestimmt sich der Gebührenstreitwert grundsätzlich nach der vom Kläger als angemessen bezeichneten Größenordnung oder den angegebenen Mindestbetrag des Schmerzensgeldes.

    Dieses Verfahren der Streitwertfestsetzung dient auch dem Bedürfnis des Beklagten nach Rechtsklarheit, denn er kann nach geänderter Festsetzung des Gebührensstreitwertes daran seine prozessualen Dispositionen ausrichten, beispielsweise die Forderung teilweise anerkennen (BGHZ 132, 341, 352).

  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64

    Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10
    Ohne eine solche Angabe kann nicht festgestellt werden, ob eine Klage Erfolg und Misserfolg hat und infolge dessen auch nicht, ob ein Urteil, das ein bestimmtes Schmerzensgeld zuspricht, den Kläger beschwert (BGHZ 45, 91, 93, BGHZ 132, 341, 351 f.).

    Aufgrund der geschilderten Funktion der Angabe der vom Kläger vorgestellten Größenordnung des Schmerzensgeldes ist bei der Anwendung des § 92 Abs. 1 ZPO zur Bestimmung des Obsiegens und Unterliegens die vorgestellte Größenordnung oder den Mindestbetrag zugrunde zu legen, was grundsätzlich zu einer entsprechenden Kostenteilung führt (BGHZ 45, 91, 93).

  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10
    Jedenfalls bei Angabe einer Mindestsumme fehlt es an einer Beschwer, wenn dem Kläger diese Summe zugesprochen wird (BGH NJW-RR 2004, 863; BGHZ 140, 335, 340).
  • BGH, 30.03.2004 - VI ZR 25/03

    Rechtsmittelbeschwer im Schmerzensgeldprozess

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10
    Jedenfalls bei Angabe einer Mindestsumme fehlt es an einer Beschwer, wenn dem Kläger diese Summe zugesprochen wird (BGH NJW-RR 2004, 863; BGHZ 140, 335, 340).
  • OLG Hamm, 07.11.2012 - 30 U 80/11

    Inhaber haftet für lebensgefährliche Missverständnisse in einem Münsterländer

    Trotz des Umstandes, dass der Kläger mit seinen Schmerzensgeldvorstellungen nicht in voller Höhe obsiegt, hat es der Senat unter Anwendung des § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO für gerechtfertigt erachtet, den Beklagten die gesamten Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen (vgl. hierzu OLG Frankfurt MDR 2011, 65).
  • LG Frankfurt/Main, 17.07.2019 - 24 O 246/16

    Schmerzensgeldberechnung

    (vgl. etwa zur Kostenbelastung des Geschädigten bei einer nicht nur unwesentlichen Abweichung des Gerichts von der angegebenen Größenordnung: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. Juni 2010, 4 W 24/10 (auch zur Bedeutung der angegebenen Größenordnung für die Streitwertfestsetzung); Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 92 Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12

    Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragsgegners im Kindesunterhaltsverfahren:

    Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung bestehen, wenn der Antrag des Antragstellers unschlüssig ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 375; OLG Frankfurt, MDR 2011, 65 f.; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 114 Rn. 25) oder wenn der Antragsgegner Tatsachen vorträgt, die zur Abweisung des Antrags führen können (Zöller/Geimer, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 20.09.2012 - 4 U 381/12

    Zulässigkeit der Verlängerung der Frist zur Begründung der Anschlussberufung

    Das Landgericht hat übersehen, dass infolge der Verurteilung lediglich in Höhe von 5000,- EUR bei Angabe eines Mindestbetrages in der Klageschrift von 25.000,- EUR eine Kostenquotelung hätte erfolgen müssen (BGHZ 45, 92 (93); OLG Frankfurt MDR 2011, 65).
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